Das Generalkapitel
Das Generalkapitel hat die Aufgabe, alle zwölf Jahre den Generaloberen und seine beiden Assistenten zu wählen. Es vertritt die gesamte Bruderschaft und hat auch die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Gesellschaft ihren Statuten und dem Geist des Gründers treu bleibt. Deshalb muss jede Erneuerung oder Änderung der Konstitutionen durch das Generalkapitel ratifiziert werden.
Angesichts der Entwicklung der Bruderschaft und der Bedingungen des Apostolats ist es üblich geworden, dass der Generalobere alle sechs Jahre das Kapitel und periodische Zusammenkünfte einberuft, bei denen Fragen größerer Wichtigkeit behandelt und Regelungen für die ganze Bruderschaft festgelegt und beschlossen werden.
Wenn das Generalkapitel zusammentritt, setzt es sich aus seinen Mitgliedern und einer geringen Zahl von Priestern zusammen, welche in den zu behandelnden Themen über Erfahrung verfügen. Es ist in Kommissionen gegliedert (Seminare, Schulen, Apostolat, Verwaltung, Liturgie, Heiligung der Mitglieder usw.), in welchen die verschiedenen Themen gründlich behandelt werden. Alle Mitglieder der Bruderschaft sind angehalten, ihre Vorschläge und Wünsche einzusenden, diese werden alle mit besonderer Aufmerksamkeit studiert. Die Arbeit der Kommissionen wird der Vollversammlung täglich zur Beratung und eventuellen Zustimmung vorgelegt. Die Akten mit den Beschlüssen und Entscheidungen des Kapitels werden veröffentlicht und an die Mitglieder der Gesellschaft weitergeleitet.
Der Generalobere kann auch aus besonderen Gründen eine außerordentliche Zusammenkunft der Mitglieder des Generalkapitels einberufen.
Das Generalkapitel besteht aus dem Generaloberen und seinen beiden Assistentenh, den Bischöfen, die Mitglieder der Priesterbruderschaft sind, den emeritierten Generaloberen, dem Sekretär und dem Generalökonomen, den Regenten der Priesterseminare, den Distriktoberen und den Oberen der autonomen Häuser und den dienstältesten Priestern im Verhältnis von einem Drittel der geborenen Mitglieder.