Lehramt

Die Ansprache Papst Johannes' XXIII. zur Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils vom 11. Oktober 1962 [1 ], die Ansprache desselben an das Heilige Kollegium vom 23. Dezember 1962 [2 ] und die Rede Benedikts XVI. vom 22. Dezember 2005 [3 ] sind ein Zeichen für die Absicht des Konzils, und das war diejenige eines „pastoralen Lehramts“. Das II. Vatikanum wollte den Glauben der Kirche nach den Forschungsmethoden und den literarischen Formulierungen des modernen Denkens ausdrücken und die Beziehung zwischen dem Glauben der Kirche und gewissen wesentlichen Teilen dieses Denkens neu definieren.

  • 1„Doch es ist nicht unsere Aufgabe, diesen kostbaren Schatz nur zu bewahren, als ob wir uns einzig und allein für das interessierten, was alt ist, sondern wir wollen jetzt freudig und furchtlos an das Werk gehen, das unsere Zeit erfordert, und den Weg fortsetzen, den die Kirche seit zwanzig Jahrhunderten zurückgelegt hat. Es ist auch nicht unsere Sache, gleichsam in erster Linie einige Hauptpunkte der kirchlichen Lehre zu behandeln und die Lehre der Väter wie der alten und neueren Theologen weitläufig zu wiederholen, denn Wir glauben, daß Ihr diese Lehren kennt und sie Eurem Geiste wohl vertraut sind. Denn für solche Disputation mußte man kein ökumenisches Konzil einberufen. (…) . Es muss (...) diese Lehre in ihrer ganzen Fülle und Tiefe erkannt werden, um die Herzen vollkommener zu entflammen und zu durchdringen. Ja, diese sichere und beständige Lehre, der gläubig zu gehorchen ist, muß so erforscht und ausgelegt werden, wie unsere Zeit es verlangt. Denn etwas anderes ist das Depositum Fidei oder die Wahrheiten, die in der zu verehrenden Lehre enthalten sind, und etwas anderes ist die Art und Weise, wie sie verkündet werden, freilich im gleichen Sinn und derselben Bedeutung. Hierauf ist viel Aufmerksamkeit zu verwenden; und, wenn es nottut, muß geduldig daran gearbeitet werden, das heißt, alle Gründe müssen erwogen werden, um die Fragen zu klären, wie es einem Lehramt entspricht, dessen Wesen vorwiegend pastoral ist.“ http://www.ub.uni-freiburg.de/fileadmin/ub/referate/04/semapp/konzil.ht…, abgerufen am 17.12.2014
  • 2„Das wesentliche Ziel ist also nicht – wir sagten es bereits in der Ansprache zur feierlichen Eröffnung des Konzils – eine Diskussion über diesen oder jenen grundlegenden Artikel der Lehre der Kirche, eine Diskussion, welche die Lehre der Väter und der älteren und moderneren Theologen lang und breit wieder aufnähme. Für ein solches Unterfangen bräuchte man wahrhaftig kein Konzil, sondern diese (Lehre) muß entsprechend den Forschungsweisen und den literarischen Formulierungen des modernen Denkens studiert und dargelegt werden und sich dabei, was die Form und die Verhältnisse anbetrifft, auf die Bedürfnisse eines Lehramtes ausrichten, dessen Charakter vor allem pastoral ist.“
  • 3„Der Schritt, den das Konzil getan hat, um auf die Moderne zuzugehen, und der sehr unzulänglich als »Öffnung gegenüber der Welt« bezeichnet wurde, gehört letztendlich zum nie endenden Problem des Verhältnisses von Glauben und Vernunft, das immer wieder neue Formen annimmt. (…). Das Zweite Vatikanische Konzil hat durch die Neubestimmung des Verhältnisses zwischen dem Glauben der Kirche und bestimmten Grundelementen des modernen Denkens einige in der Vergangenheit gefällte Entscheidungen neu überdacht oder auch korrigiert, aber trotz dieser scheinbaren Diskontinuität hat sie ihre wahre Natur und ihre Identität bewahrt und vertieft.“ http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/d…, abgerufen am 17.12.2014

Welche genaue Bedeutung soll man passenderweise diesem neuen pastoralen Lehramt zumessen, welches Johannes XXIII. wollte? Benedikt XVI. wollte die authentischste Interpretation der Absicht Johannes' XXIII. geben, und er tat es in dem, was allgemein als die Schlüsselrede seines Pontifikats angesehen wird. Indem es „den Forschungsmethoden und der literarischen Formulierung des modernen Denkens“ folgt, wollte das Zweite Vatikanische Konzil, so sagt er, die Definition der Beziehung, die zwischen dem Glauben der Kirche und gewissen Teilen, die dem modernen Denken eigen sind, ändern. Es geht also nicht darum, dieselbe Definition auf verschiedene Weise auszudrücken. Es handelt sich darum, die Definition zu ändern. Nicht nur die Form des Diskurses ändert sich, sondern sein Wesentliches und seine Substanz, genau in dem Punkt, der am Anfang der Beziehungen zwischen dem katholischen Glauben zum modernen Denken steht. Der Beweis dafür ist der, dass dieses das Konzil dazu geführt hat, gewisse historische Entscheidungen „neu zu interpretieren“ oder zu „korrigieren“, bis zu dem Punkt, dass der Anschein einer gewissen Diskontinuität entsteht.
 

Das Zweite Vatikanische Konzil hat durch die Neubestimmung des Verhältnisses zwischen dem Glauben der Kirche und bestimmten Grundelementen des modernen Denkens einige in der Vergangenheit gefällte Entscheidungen neu überdacht oder auch korrigiert, aber trotz dieser scheinbaren Diskontinuität hat sie ihre wahre Natur und ihre Identität bewahrt und vertieft.“ [4 ] Über die anscheinende Diskontinuität hinaus sei die wirkliche Kontinuität jene „des einen Subjekts Kirche, die der Herr uns geschenkt hat, unter Wahrung der Kontinuität; die Kirche ist ein Subjekt, das mit der Zeit wächst und sich weiterentwickelt, dabei aber immer sie selbst bleibt, das Gottesvolk als das eine Subjekt auf seinem Weg“[5 ].

Bemerken wir an dieser Stelle einfach, dass die Einheit der Kirche nicht nur als Einheit eines und desselben Subjekts im Laufe der Zeit definiert werden kann. Denn die Einheit der Kirche liegt nicht nur in der chronologischen Ordnung. Viel tiefer handelt es sich um die Einheit des Glaubens, die Einheit desselben Sinnes derselben göttlich geoffenbarten Wahrheit. Und also handelt es sich um die Einheit derselben Definition derselben Prinzipien welche die Beziehungen des Glaubens der Kirche zur Welt regeln, in der modernen Zeit wie in allen vorangegangenen Epochen. Wenn man diese Definition ändert, dann stellt man die Einheit in Frage. Die Diskontinuität, von der Benedikt XVI. spricht, läuft dann Gefahr, eine nicht nur anscheinende zu sein.

Die Neuerung, die in diesem Definitionswechsel enthalten ist, lässt sich in mehreren Punkten bemerken und stellt die von „drei Fragenkreisen“ erwartete Antwort dar: An erster Stelle musste die neue Art und Weise der Beziehung zwischen dem Glauben und den modernen Wissenschaften definiert werden, an zweiter Stelle musste die neue Art und Weise der Beziehung zwischen der Kirche und dem modernen Staat definiert werden, an dritter Stelle stellte sich das Problem der religiösen Toleranz, welche eine neue Definition der Beziehung zwischen dem christlichen Glauben und den Religionen der Welt erforderte, und insbesondere musste die Beziehung zwischen der Kirche und dem Glauben Israels neu bewertet und definiert werden. [6 ] Diese drei Fragen sind in Wirklichkeit nur eine einzige: Benedikt XVI. fasst sie perfekt zusammen, wenn er sagt: „das Konzil musste“ über diese drei Punkte „das Verhältnis von Kirche und Moderne neu bestimmen“ [7 ].

Genau diese Neuerung (so wie sie in den angegebenen Punkten erscheint) stellt das Problem dar. Das Neue definiert sich in der Beziehung zum Alten. Neues und Altes sind nicht nur in der Zeit verschieden, sie differieren auch, das heißt, sie sind wesentlich etwas anderes [8 ]. Wenn das Neue auf das Alte folgt, dann ist die Beziehung zwischen ihnen jene, die zwischen zwei Definitionen besteht, von denen die eine die andere aufhebt und ersetzt. Der Übergang vom Alten zum Neuen ist das Maß eines Wechsels des Wesentlichen oder der Definition.

Und tatsächlich sehen wir sehr wohl, dass das II. Vatikanum in mindestens zwei der oben zitierten Punkte andere als die bisher geltenden Definitionen angenommen hat.

  • Die Erklärung Dignitatis humanae und die Konstitution Gaudium et spes geben eine andere Definition der Beziehung zwischen Kirche und modernem Staat als jene, die in Quanta cura und Quas primas gelehrt wird. Anstatt wie Pius IX., Leo XIII. und Pius XI. das Prinzip der Religionsfreiheit und des Indifferentismus der Staaten zu verurteilen, übernimmt sie das II. Vatikanum.
  • Die Konstitution Lumen gentium, das Dekret Unitatis redintegratio und die Erklärung Nostra aetate geben eine andere Definition der Beziehung zwischen dem christlichen Glauben und den anderen Religionen als jene, die durch den Syllabus, Satis cognitium und Mortalium animos gelehrt wird. Anstatt wie die vorherigen Päpste die Annahme einer gewissen Heilswirkung der nichtkatholischen Religionen zu verurteilen, übernimmt sie das II. Vatikanum.

Das Anliegen Johannes' XXIII. findet so im Lichte des Anliegens Benedikts XVI. seine Bestätigung. Was das Konzil getan hat und was der aktuelle Papst uns beschreibt, zeigt a posteriori das, was das Konzil beabsichtigte. Das Konzil hat über gewisse Punkte neue Lehren angenommen und dabei die Art und Weise verändert, in welcher die Kirche bisher ihre Beziehung zu den Zivilgesellschaften und zu den anderen Religionen gestaltet hat – dabei hat es entgegengesetzte Anschauungsweisen angenommen. In diesem Sinne seien, wie Kardinal Ratzinger es bereits erklärte, die Erklärungen der Päpste des vergangenen Jahrhunderts über die Religionsfreiheit und die Entscheidungen gegen den Modernismus vom Anfang dieses Jahrhunderts überholt, nachdem sie ihre pastorale Aufgabe in einem bestimmten Moment erfüllt hätten [9 ]. Dieselbe Feststellung findet sich in der päpstlichen Ansprache vom 22. Dezember 2005, welche argumentiert, als ob jede Entscheidung schon aus der Tatsache heraus, dass sie zur Geschichte gehört, nur ein unwesentliches Thema betreffen und je nach den Umständen nur eine relative Wahrheit ausdrücken könnte. Nun sind aber sicherlich Prinzipien, die man bei unwesentlichen Themen anwendet (wie jene, welche die gesamte Soziallehre der Kirche begründen), nicht unwesentlich.

Die Tatsache dieses doktrinalen Relativismus erhellt die ursprüngliche Absicht, die Johannes XXIII. beschreibt: Die Tatsache, dass das Konzil eine Glaubenslehre nach den Forschungsmethoden des modernen Denkens unterbreiten wollte, bedeutet, dass das Konzil den Glauben unterbreiten wollte, indem es das moderne Denken als Forschungsmethode nutzte. Unter diesen Forschungsmethoden steht eine recht besondere Epistemologie an erster Stelle: jene des kartesianischen Inneismus und des kantischen Idealismus. Sie kann auf den Vorrang des Subjekts vor dem Objekt reduziert werden. Und sie schließt den vollständigen Relativismus auf dem Gebiet der Lehre ein, vor allem bezüglich der Punkte, welche die Beziehung der Kirche zu den Zivilgesellschaften und den anderen Religionen betreffen. Für Benedikt XVI. bedeutet das, dass die Kirche eine Beziehung neu orientiert. Es handelt sich nicht darum (zumindest in der Absicht des Konzils und des Papstes), den Glauben oder die Kirche direkt zu ändern. Es handelt sich darum, den Glauben und die Kirche in eine neue Beziehung zur Moderne zu stellen, um die durch die Veränderungen in der modernen Zeit notwendig gewordene Anpassung an die Moderne durchzuführen: um das, was Johannes Paul II. eine „renovatio accomodata“ [10 ] nannte. Kardinal Ratzinger äußerte denselben Standpunkt, als er versicherte, dass „der Text von Gaudium et spes die Rolle eines Gegen-Syllabus spielt in dem Maße, als er den Versuch einer offiziellen Versöhnung der Kirche mit der Welt darstellt, wie sie seit 1789 geworden ist“ [11 ]. Erzbischof Lefebvre seinerseits stellte fest, dass die Lehren des II. Vatikanums „die Kirche zur Welt bekehrt“ [12 ] und „den Triumph der liberalen Ideen“ [13 ] durchgesetzt haben.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. behauptet nicht, dass dieser Wechsel der Definition die gesamte Lehre des II. Vatikanums allgemein betrifft. Wir nehmen nur das zur Kenntnis, was Johannes XXIII. und Benedikt XVI. sagen, und wir stellen fest, dass das Zweite Vatikanische Konzil in einigen bestimmten Punkten die Vorgehensweise des modernen Denkens übernommen hat, und dass das dazu geführt hat, der Beziehung der Kirche zu den Zivilgesellschaften und zu den anderen Religionen einen anderen Charakter zu verleihen, der mit dem vorherigen Lehramt unvereinbar ist. Das Lehramt ist per definitionem konstant, Äußerungen, die sich als unvereinbar mit dem erweisen, was bereits gesagt worden ist, können keinen wirklichen lehramtlichen Charakter haben. Infolgedessen lehnen wir ab, dass die Lehren des II. Vatikanums über die Religionsfreiheit und den Ökumenismus (ebenso wie die Lehren über die Kollegialität und die neue Ekklesiologie) sich als wahrer und eigener Teil der Lehre durchsetzen. Es ist wahr, dass diese vier Punkte nicht allein das ganze Konzil ausmachen. Erzbischof Lefebvre versicherte immer, dass er niemals das gesamte Zweite Vatikanische Konzil verworfen hat [14 ]. Wenn also das Konzil Denkweisen zur Debatte gestellt hat, dann muss die Tatsache dieser Situation in jedem einzelnen Fall am Text untersucht werden. Und das tun wir bezüglich der angegebenen Punkte.


Weiterführende Literatur (in französischer Sprache):

 

  • Mgr Lefebre, « Vatican II. L’autorité d’un concile en question », Institut Universitaire Saint-Pie X, Vu de haut n° 13, 2006.
  • Autorité et réception du concile Vatican II. Études théologiques. Quatrième symposium de Paris (6-7-8 octobre 2005), Vu de haut hors série, 2006.
  • Fraternité Sacerdotale Saint-Pie X, Magistère de soufre. Études théologiques sur le concile Vatican II, Iris, 2009.
  • Abbé Alvaro Calderon, « Peut-on critiquer Vatican II » dans Le Sel de la terre, n° 47, p. 10-96 ; n° 55, p. 124-178 ; n° 60, p. 45-86.
  • Abbé Jean-Michel Gleize : « Magistère et foi », Courrier de Rome n° 346 (536) de juillet-août 2011
  • Abbé Jean-Michel Gleize : « Une question cruciale », Courrier de Rome n° 350 (540) de décembre 2011
  • 4Benedikt XVI., Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der römischen Kurie beim Weihnachtsempfang am 22. Dezember 2005, http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/d…, abgerufen am 17.12.2014
  • 5Benedikt XVI., ebd., http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/d…, abgerufen am 17.12.2014
  • 6Benedikt XVI., ebd., http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/d…, abgerufen am 17.12.2014
  • 7Benedikt XVI., ebd., http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/d…, abgerufen am 17.12.2014
  • 8Wir sprechen vom „Neuen“ und vom „Alten“ (nova et vetera). Ein anderer möglicher Gesichtspunkt wäre der des „kürzlich“ und des „früher“. Es ist möglich und sogar wünschenswert, einen neuen Ausdruck zu gebrauchen, weil er präziser für die unveränderten Definitionen wäre. Das tut das Lehramt, wenn es das Depositum Fidei erklärt. Um sich aber neu auszudrücken, sagt das Lehramt niemals etwas neues: „non nova sed nove“, sagt der hl. Vinzenz von Lerin in seinem Commonitorium. Die Absicht des II. Vatikanums war eine andere: Benedikt XVI. sagt nicht, dass dieses Konzil dieselbe Definition neu ausdrücken wollte; er sagt, dass es eine neue Definition geben wollte, indem es die neue Beziehung zwischen Kirche und moderner Welt festlegte.
  • 9Kardinal Joseph Ratzinger, Vorstellung der Instruktion „Donum veritatis“ im „Osservatore Romano“, Wochenausgabe in französischer Sprache, 10. Juli 1990, S. 9
  • 10Das ist der Titel des Konzilsdekrets „Perfectae caritatis“ über das Ordensleben („De accomodata renovatione vitae religiosae“). Dieser Ausdruck wurde von Johannes Paul II. aufgenommen und auf die gesamte Tradition ausgeweitet: „Die Lehre des 2. Vatikanischen Konzils ist der Ausdruck und die Besiegelung dieser Tradition im Sinne einer angepassten Erneuerung („accomodata renovatio“)“. (Johannes Paul II., Brief an die Priester zum Gründonnerstag, vom 10. März 1991, in: DC (=Documentation catholique, Anm.d.Übers.) Nr. 2026, Spalte 369
  • 11Kardinal Joseph Ratzinger, Les Principes de la théologie catholique. Esquisse et matériaux, Téqui 1982, S. 427
  • 12Erzbischof Lefebvre, Sie haben ihn entthront, Stuttgart 1988, S. 215
  • 13Erzbischof Lefebvre, Sie haben ihn entthront, Stuttgart 1988, S. 219
  • 14Erzbischof Lefebvre, Sie haben ihn entthront, Stuttgart 1988, S. III