Zum nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia

Stellungnahme der Priesterbruderschaft St. Pius X. zum nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus vom 19. März 2016.

Es ist zum Weinen

„Es handelt sich um ein Apostolisches Mahnschreiben, das den Titel trägt: Die Freude der Liebe, und das zum Weinen ist.“ Predigt von Mgr. Fellay am 10. April 2016 in Le Puy-en-Velay,

Unter den zahlreich veröffentlichten Stellungnahmen, Erklärungen und Abhandlungen zu Amoris laetitia sind jüngst drei Studien aus der Feder von Mitbrüdern unserer Bruderschaft erschienen: „Das nachsynodale Schreiben Amoris laetitia – ein Sieg des Subjektivismus“ von Pater Matthias Gaudron; „Kurze Überlegungen zum Artikel 8 des Päpstlichen Mahnschreibens Amoris laetitia“ von Pater Jean-Michel Gleize; „Nach der Synode: Die Unauflöslichkeit wird hinterfragt“ von Pater Christian Thouvenot. Das Generalhaus approbiert diese Abhandlungen und gibt seine völlige Zustimmung. Sie ergänzen sich in harmonischer Weise und geben einen Gesamtüberblick über das Dokument von Papst Franziskus.

Schon das ganze Verfahren der beiden Synoden und ihre Begleitumstände werfen zahlreiche Fragen auf: Im außerordentlichen Konsistorium vom Februar 2014 wurde allein Walter Kardinal Kasper eingeladen, das Thema zu präzisieren, obwohl er seit Jahren als Verfechter der Aufhebung des göttlichen Gebotes gilt, das verbietet, öffentlichen Sündern den Leib des Herrn zu reichen. Der im Verlauf der ersten Synode im Oktober 2014 veröffentlichte Zwischenbericht Relatio post disceptationem entsprach nicht den Ergebnissen der Diskussionen. In den Schlussbericht wurden Themen aufgenommen, die von der Synode nicht approbiert worden waren. Unmittelbar vor der zweiten (ordentlichen) Synode veröffentlichte der Papst zwei Motu proprio, die genau das Thema der Synode betrafen und das kirchenrechtliche Verfahren für die Ungültigkeitserklärungen der Ehen erleichtern. Ein vertraulicher Brief von 13 Kardinälen, der Befürchtungen über das Ergebnis der Synode zum Ausdruck bringt, wurde öffentlich als Verschwörung bezeichnet.

Die Frage der Zulassung von geschiedenen „Wiederverheirateten“ zur hl. Kommunion wurde von der Kirche schon verschiedentlich behandelt und klar beantwortet, selbst in jüngster Zeit.[1] Eine erneute Diskussion über die beständige Lehre und Praxis der Kirche konnte darum nur schädlich sein und die Lehre eher verdunkeln als erhellen. Und so kam es.

Von einem päpstlichen Dokument erwartet man klare Ausführungen über das Lehramt der Kirche und über das christliche Leben. Amoris laetitia ist im Gegensatz dazu eher eine Abhandlung der Psychologie, der Pädagogik, der Moraltheologie, Pastoraltheologie und Spiritualität, wie es andere schon zu Recht herausgestellt haben. Die Kirche hat die Sendung, die Lehre Jesu Christi, gelegen oder ungelegen, zu verkünden und entsprechende Folgerungen für das Wohl der Seelen anzugeben. Ihr obliegt es, das Gesetz Gottes einzufordern und es nicht zu mindern oder für gewisse Fälle als unanwendbar zu erklären. Sie gibt die Prinzipien an und überlässt die konkrete Anwendung dem Seelsorger, dem Beichtvater und auch dem vom Glauben erleuchteten Gewissen als Regula proxima für das menschliche Handeln.

Im Bemühen um eine Pastoral der Barmherzigkeit ist der Text an einigen Stellen vom Subjektivismus und moralischem Relativismus gekennzeichnet. Die objektive Norm wird nach protestantischem Vorbild durch das persönliche Gewissen ersetzt. Die vergiftete Wurzel dafür liegt unter anderem im Personalismus, der in einer Familienpastoral nicht die Weitergabe des Lebens und das Wohl der Familie an die erste Stelle setzt, sondern die persönliche Entfaltung und das geistige Wachstum der Eheleute. In diesem Zusammenhang kann man nur die Verkehrung der Eheziele, wie sie in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes des II. Vatikanischen Konzils angedeutet ist und in Amoris laetitia erneut aufgegriffen wird, aufs Neue beklagen. Das sogenannte Gesetz der Gradualität stellt die gesamte katholische Morallehre auf den Kopf.

Die Folgen von Amoris laetitia machen sich bereits in der Kirche bemerkbar: Ein Pfarrer verweigert öffentlichen Sündern pflichtgemäß den Leib des Herrn, ein anderer lädt jedermann zur hl. Kommunion ein. Der Vorsitzende der Philippinischen Bischofskonferenz sagte, Amoris laetitia werde in seinem Land sofort in die Tat umgesetzt und folglich würde in gewissen Fällen geschiedenen „Wiederverheirateten“ die hl. Kommunion gereicht.[2] Eine tiefe Spaltung im Episkopat und im Heiligen Kollegium zeichnet sich ab. Die Gläubigen sind verwirrt, die ganze Kirche leidet unter dieser Zerrissenheit. Die allgemeine Infragestellung einer Verpflichtung der Beobachtung der Gebote Gottes in allen Fällen, insbesondere der Pflicht zu lebenslanger ehelicher Treue, heißt sich dem Diktat des Faktischen und dem Zeitgeist beugen: Seit langem wird in zahlreichen Ländern, wie etwa in Deutschland, die aus dem göttlichen Gebot fließende Praxis mit Füßen getreten. Anstatt das Ist auf die Stufe des Solls zu erheben, erniedrigt man das Soll zum Ist, zur permissiven Moral der Modernisten und Progressisten. Die Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist, die aber in dieser Lage ihrem Versprechen vor dem Traualtar höchst tugendhaft, manchmal heldenmütig treu geblieben sind, fühlen sich verraten. Es ist zum Weinen.

Wir bitten den Heiligen Vater in aller Demut aber auch mit Bestimmtheit, das Mahnschreiben Amoris laetitia zu revidieren, in besonderer Weise Kapitel 8: Wie in den Texten des II. Vatikanischen Konzils ist Zweideutiges eindeutig zu interpretieren und Widersprüchliches bezüglich der beständigen Lehre und Praxis der Kirche auszuscheiden – zur Ehre Gottes, zum Wohle der ganzen Kirche, zum Heil der Seelen, insbesondere jener, die in Gefahr sind, sich vom Schein einer falschen Barmherzigkeit täuschen zu lassen.

Menzingen, den 2. Mai 2016

Fest des hl. Athanasius


[1] vgl. Apostolisches Mahnschreiben Familiaris consortio (Nr. 84); Katechismus der katholischen Kirche (Nr. 1650), Brief der Glaubenskongregation vom 14. September 1994; Erklärung des Päpstlichen Rates für die Auslegung der Gesetzestexte vom 24. Juni 2000

[2] Erklärung vom 9. April 2016: „Es ist dies eine Verfügung der Barmherzigkeit, ein Öffnen des Herzens und des Geistes, das keines Gesetzes bedarf und keine Leitlinie notwendig macht. Das kann und muss sofort geschehen.“